Gehörverlust bei Jägern und bei Hunden – Schalldämpfer als Lösung

Der Schutz des Gehörs und die Vermeidung von Lärm sind mittlerweile in verschiedensten Verordnungen geregelt (Lärmschutzrichtlinien, Erlass zur Lärmminderung im ArbeitnehmerInnenschutz, uvm.)

Laut einer Aussendung vom Umweltministerium ist Lärm eine vom Menschen unmittelbar empfundene Umweltbelastung. Sowohl in europäischen als auch in österreichischen Stratagiepapieren wird der Lärmschutz als Grundprinzip der Gesundheitsvorsorge bzw.

Gesundheitssicherung thematisiert. Ziel dieser Strategiepapiere ist die Sicherung der Gesundheit für alle Bevölkerungsschichten.

Bei der Jagd ist die Schußabgabe mit einem Jagdgewehr unumgänglich. In einer Millisekunde kann der Impulslärm einer Jagdwaffe irreparable Schäden am menschlichen und am tierischen Gehör (vor allem beim Jagdhund) verursachen.

Um diese Schäden zu verhindern gibt es für Jäger eine Lösung – Schalldämpfer!

Im Waffengesetz von 1996 steht im § 17, Abs. 1 dass Schalldämpfer grundsätzlich verboten sind. Im §17, Abs. 3 ist allerdings auch eine Ausnahmeregelung für dieses Verbot wie folgt geregelt: „Ausnahmen von diesem Verbot sind möglich für verlässliche Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und überwiegendes berechtigtes Interesse nachweisen.“

Seit 2016 ist die Verwendung von Schalldämpfern bei uns auch für Berufsjäger möglich. Die rechtliche Begründung für diese Genehmigung ist der Bezug auf den ArbeitnehmerInnenschutz. Diese Genehmigung bedeutet, daß der Schalldämpfer in der Jagd notwendig und gut ist, um etwaige Schäden am Gehör zu vermeiden.

Ein Schalldämpfer reduziert den Mündungsknall um 20-30 dB. Diese Reduktion reicht aus, um irreparable Schäden am Gehör zu verhindern. Laut eines Gutachtens des Bundeskriminalamtes in Deutschland ist die Verwendung von Schalldämpfern bei Jagdwaffen nicht verbrechensrelevant, da der Mündungsknall nach wie vor kilometerweit zu hören ist. Es besteht leider der weitverbreitete Irrglaube, dass Schüsse mit Schalldämpfer „lautlos“ sind. Dieser Irrglaube stammt aus unzähligen Hollywoodfilmen. Der Schußknall – bei Verwendung eines Schalldämpfers – ist noch immer mindestens so laut wie eine Autohupe, ein Rockkonzert, ein Presslufthammer etc.

Selbstverständlich kann man sein Gehör auch mit einem Gehörschutz (Kopfhöhrer etc.) schützen. Dieser passive Gehörschutz schützt aber nur die in der Nähe stehenden Personen! Dem Schützen hilft es bei Schüssen aus Jagdgewehren leider nicht, da über den Schädelknochen der Schalldruck ins Ohr geleitet wird. Irreparable Schäden können leider nicht abgewandt werden. Dieser Überdruck kann nur mit einem Schalldämpfer abgefangen werden.

Wenn ich jetzt noch berücksichtige, daß ich viele schwerhörige Jäger und Jagdhunde kenne ist es für mich unverständlich, daß Schalldämpfer nicht für alle Jägerinnen und Jäger freigegeben werden.

Der Schutz des Gehörs für 130.000 Jäger ist ein echter Beitrag für die Volksgesundheit, und der Schutz des Gehörs eines Hundes ist echter Tierschutz!

Unverständlich für mich ist auch, daß Schalldämpfer in der derzeitigen Regelung nur für Personen ab 21 Jahren verwendet werden darf. Ab 16 darf man aktiv jagen und ein Jagdgewehr verwenden, aber erst ab 21 sein Ohr aktiv schützen? Muß man vorher schwerhörig sein bevor der Schalldämpfer genehmigt wird?

Ich bin für einen aktiven und funktionierenden Gehörschutz! Der Schalldämpfer bei Jagdwaffen schützt Mensch und Hund!

Weidmannsheil

JAGAHANS

 

PS: für Interessierte hab ich hier noch einige Vorteile und Gerüchte (mit den passende Entgegnungen) gesammelt 🙂

  • reduzierte Belastung des Gehörs des Jagdhundes, dessen Gehör noch viel sensibler ist
  • Minderung des Rückstoßes
  •  Reduktion des Mündungsfeuers (besseres Erkennen von Schußzeichen)
  •  bessere Hörbarkeit des Kugelschlages
  • verbesserte Präzision
  • „Geschoss verliert an Leistung“: es ist eher das Gegenteil der Fall. Die Mündungsgeschwindigkeit erhöht sich um einige Meter pro Sekunde
  • „Die Schußleistung verschlechtert sich“: präzisionsmindernde Gasverwirbelungen werden vom Schalldämpfer zurückgehalten, und beeinträchtigen das Geschoss nicht. Schützen „zucken“ weniger bei der Schußabgabe da es nicht nur leiser ist, sondern auch der Rückstoß deutlich geringer ist.
  • „Schalldämpfer darf man nur mit Unterschallmunition verwenden“: Normale Überschallmunition verträgt sich bestens mit Schalldämpfern. Mit dieser Munition kann man wie gewohnt jagen ohne zielballistische Einbußen.
  • „Schüsse mit Schalldämpfer sind lautlos und fördern das Wildern“: lautloses Schießen gibt es nur in Actionfilmen. Lärm über 140 dB schädigt das Gehör nachhaltig. Schalldämpfer reduzieren die Lärmbelastung zwischen 20 und 30 dB und somit unter die 140 dB. Schüsse sind trotzdem kilometerweit zu hören.

QUELLEN: Österreichische Bundesforste, JÄGER Magazin, Umweltministerium

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