Fahrerflucht

Auf Grund eines aktuellen Vorfalls möchte ich mit meinem heutigen Artikel nochmals darauf hinweisen, dass jeder Zusammenstoß mit einem Wildtier (z. B. Reh, Wildschwein, Wildhase etc.) meldepflichtig ist.

Die Meldung muss entweder bei der Polizei oder beim Jagdausübungsberechtigten unmittelbar – also ohne unnötigen Aufschub – erfolgen.

Sollte die Polizei nicht unmittelbar nach dem Unfall verständig werden, so kann dies eine Anzeige wegen Fahrerflucht nach sich ziehen. Hierfür reicht laut Judikatur schon eine geringfügige Verzögerung. Zusätzlich möchte ich festhalten, dass bei Zurücklassen eines verletzten Tieres ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegt, und somit eine Anzeige wegen Tierquälerei nach sich ziehen kann.

Ein Wildunfall muss daher auch dann gemeldet werden, wenn es nur eine „leichte“ Berührung mit dem Wild gegeben hat, und das Tier weiterläuft. In diesem Fall nimmt die verständigte Polizeiinspektion mit den Jagdausübungsberechtigen Kontakt auf um das meist schwerverletzte Wildtier zu suchen. Anders als bei Sachschäden mit anderen PKWs fällt bei Wildunfällen keine „Blaulichtsteuer“ an.

Missachtet man Anhalte- und Meldepflicht, zahlt man jeweils bis zu 250 Euro Strafe. Ersteres Delikt kann für Probeführerschein-Besitzer bedeuten, dass sich die Probezeit verlängert. Im wiederholten Fall zahlt man bis zu 726 Euro pro Delikt. (Quelle: Kleine Zeitung vom 16. Mai 2018).

Mit einer weiteren Anzeige wegen Diebstahls müssen jene Fahrer rechnen, die ein „mit dem Auto erlegtes“ Wildtier in den Kofferraum packen. Das Entfernen eines toten Tieres von der Fahrbahn an den Fahrbahnrand (wenn möglich mit Handschuhen) ist natürlich erlaubt.

Hat man sein Auto bei einer Versicherung kaskoversichert, bekommt man bei einem Wildunfall den Schaden in der Regel ersetzt. Gib es für das beschädigte Fahrzeug aber keine Kaskoversicherung muss der Fahrzeughalter selbst für den entstandenen Schaden aufkommen.

Um Wildunfälle zu vermeiden gibt es mehrere Möglichkeiten.

Zum einen übernehmen Jäger Verantwortung und installieren technische Hilfsmittel (Reflektorensysteme, Duftbarrieren etc.) und zum anderen kann jeder einzelne Autolenker einen Beitrag leisten. Mit einer bewussten und angepassten Fahrweise (Geschwindigkeit) kann man leichter die Umgebung von Straßen beobachten, und Wildunfälle vermeiden oder zumindest die Schwere dieser Unfälle reduzieren.

Tragen wir alle etwas dazu bei, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, und das Tierleid zu reduzieren!

JAGAHANS

QUELLEN:

Foto: www.pixabay.com

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